Wer ist eine Gastfamilie?
Als Gastfamilien dürfen sich deutsche Paare mit Kinder und Alleinerziehende mit Kindern nennen.

Pflichten der Gastfamilie
 • Integration in die Gastfamilie
 • Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche
 • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen
 • bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat)
 • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls
 • Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld (zur Zeit 205 Euro monatlich, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit)
 • angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie
 • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Das Au-pair-Verhältnis unterliegt den Vorschriften über die Anwerbung
Arbeitsvermittlung und Arbeitsgenehmigung, jedoch nach übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht (einschließlich Unfallversicherung).

Wer darf sich Gastfamilie nennen?
Als Gastfamilien dürfen sich deutsche Paare mit Kinder und Alleinerziehende mit Kindern nennen.

Unsere Datenbank
Hier können Sie unser breites Spektrum an Au Pairs aus aller Welt betrachten. Weitere Informationen oder neu hinzugekommene Au Pairs, welche noch nicht veröffentlicht wurden können Sie bei uns per Email erfragen.

Herkunft und Aufenthalt der Au Pairs
Aus welchen Ländern bevorzugt Au Pairs kommen, kann so nicht beantwortet werden. Eine große Mehrheit kommt jedoch aus den Mittel-und Oststaaten.

Der Aufenthalt ist auf maximal ein Jahr, also 12 Monate befristet, wobei eine Verlängerung oder Wiederholung des Au Pair Aufenthalts nicht möglich ist.

Onlinefragebogen
Unser Onlinefragebogen erleichtert es für Sie wie für uns, für Sie ein Au Pair zu finden. Ihre Daten werden sofort in unserer Datenbank gespeichert und vertrauenvoll behandelt. Der Eintrag in die Datenbank ist kostenlos. Anschießend nehmen Sie bitte per Email Kontakt zu uns auf. Sie können bereits ein "Wunsch Au Pair" äußern, das sie eventuel in der Gallerie entdeckt haben. Andernfalls suchen wir für Sie ein passendes. Kontakt zu unseren Au Pairs kann und darf nur über uns erzeugt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und Vertragsbedingungen finden Sie unter "AGB" und "Impressum" bzw. "Datenschutzerklärung".

Aufgaben des Au Pairs
Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:
 • Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln
 • das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;  • die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen
 • das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.

Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).

Vermittlung
Nachdem Sie sich mit einem Au Pair organisiert haben, melden Sie sich bei unserer Agentur, damit wir Den Vertrag schießen, das Visum beantragen und die Einreise planen können.

Nähere Informationen erhalten Sie dann von unserer Agentur.

Versicherung
Auf jeden Fall muss für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie. Versicherungsagenturen, welche wir empfehlen sind auf unserer Homepage in der rechten Spalte.

Kosten
Im Vordergrund des Au-pair-Verhältnisses steht, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.

Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zur Zeit 280 Euro im Monat, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.

Stehe ich unter Versicherungsschutz?
Auf jeden Fall muss für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.

Urlaub
Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.

Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung
Eine Arbeitsgenehmigung benötigen Au-pairs, die Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) sind oder der EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Sie wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erteilt. Die Arbeitsgenehmigung muss nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden. Deshalb darf das Au-pair erst nach der Erteilung der Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden.
Die Arbeitsgenehmigung kann nur bis zu einer Geltungsdauer von einem Jahr erteilt werden und nur an Au-pairs, die mindestens 18 und höchstens 24 Jahre alt sind, und nur für eine Beschäftigung in einer Familie2, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird (grundsätzlich muss mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)3. Nicht berücksichtigt werden können Au-pairs, die aus den Heimatländern der Gasteltern stammen oder die mit den Gasteltern verwandt sind. Auch verheiratete Au-pairs können zugelassen werden. Die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Au-pairs kann genehmigt werden, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben. Der Au-pair-Vertrag muss über mindestens sechs Monate geschlossen werden. Eine wiederholte Zulassung ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde. Eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen alle Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. Sie wird grundsätzlich allen Personen erteilt, die eine Arbeitsgenehmigung erhalten können. Au-pairs aus EU-/EWR-Staaten benötigen eine „Aufenthaltserlaubnis-EG“.

Wichtig:
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 09.05.2007 neue Merkblätter zur Aufnahme eines Aupairs herausgebracht. Datenblatt anzeigen
Mehr Info

Bei Fragen, bitte unter faq nachschauen, ob Ihre Frage eventuell schon beantwortet wurde. Wenn nicht, schreiben Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen gerne!

Ihre Agentur Happy Children

Ruth Kurzboeck