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Agentur Happy Children - Infos für Au Pairs

Übersicht

1. Voraussetzungen für Au-Pair
• Mindestalter 18 Jahre
• Höchstens 24 Jahre (Ausnahme EU-Angehörige)
• Nicht verheiratet, keine Kinder
• Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache
• Konkrete Erfahrungen in der Kinderbetreuung (z.B. Babysitten, Jugendarbeit, Praktikum, pädagogisches Studium)
• Erfahrung in Hausarbeit


2. Formalitäten
Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EU, der EFTA sowie den USA und Australien benötigen nur:
• Einen gültigen Personalausweis (Schweiz und USA: einen gültigen Reisepass)

Nicht EU-Staatsangehörige benötigen:
• Einen gültigen Personalausweis
• Ein Visum, das bei der zuständigen deutschen Botschaft (Konsulat) im Heimatland beantragt wird.
• Das Visum ist unbedingt erforderlich, da eine Aufenthalts- genehmigung nachträglich nicht mehr erteilt werden kann.


3. Aufgaben als Au-pair in der Familie

Die tägliche Arbeit eines Aupairs hängt vor allem vom Lebensstil der Gastfamilie ab und umfaßt gewöhnlich folgende Tätigkeiten:
• Selbständige Betreuung der Kinder: spielen, basteln singen, spazieren gehen, Hausaufgabenhilfe
• Verantwortungsbewußter, geduldiger und liebevoller Umgang mit den Kindern
• Mithilfe bei der täglichen Hausarbeit: wie z.B. bügeln putzen, aufräumen, waschen
• Zubereitung einfacher Mahlzeiten
• Haus und Wohnung hüten und Haustiere versorgen


4. Leistungen der Gastfamilie für das Au-Pair
• Kostenlose Unterkunft (eigenes Zimmer, Mitbenutzung der übrigen Wohnräume)
• Volle Verpflegung (auch an freien Tagen und bei Abwesenheit der Familie)
• 260 Euro pro Monat Taschengeld bei 30 Arbeitsstunden inclusive Babysitting an 2 Abenden pro Monat (Überstunden nur mit Freizeitausgleich)
• Kranken-, Unfall-, (Haftpflicht)-Versicherung
• Kostenlose Fahrgelegenheit zum Deutschkurs
• Zeitliche Möglichkeit einen Deutschkurs und kulturelle Veranstaltungen zu besuchen
• Angebote zur Freizeitgestaltung
• mind. 1 voller Ruhetag pro Woche
• Urlaub: bei einem Aufenthalt von 12 Monaten stehen dem Aupair 4 Wochen bezahlter Urlaub zu, ansonsten pro Monat 2 Werktage
Wichtig:
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 09.05.2007 neue Merkblätter zur Aufnahme eines Aupairs herausgebracht. Datenblatt anzeigen
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