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Urlaub
Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.

Wichtig:
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 09.05.2007 neue Merkblätter zur Aufnahme eines Aupairs herausgebracht. Datenblatt anzeigen


Bei Fragen, bitte unter faq nachschauen, ob Ihre Frage eventuell schon beantwortet wurde. Wenn nicht, schreiben Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen gerne!

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