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Im Vordergrund des Au-pair-Verhältnisses steht, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.
Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zur Zeit 260 Euro im Monat, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.
Wichtig:
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 09.05.2007 neue Merkblätter zur Aufnahme eines Aupairs herausgebracht. Datenblatt anzeigen
Bei Fragen, bitte unter faq nachschauen, ob Ihre Frage eventuell schon beantwortet wurde. Wenn nicht, schreiben Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen gerne!
Ihre Agentur Happy Children
Ruth Kurzboeck
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